Bestattungsarten
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung
über die Art der Bestattung getroffen hat,
entscheiden die Angehörigen, welche Bestattungsart
durchgeführt werden soll.
Erdbestattung und Feuerbestattung
Die Beisetzung des Sarges bzw. der Urne, kann auf
allen Friedhöfen stattfinden. Man unterscheidet
zwischen:
- · Reihengrab
-
- Eine Verlängerung ist nicht möglich und das
- Grab wird vom Friedhof zugewiesen.
- · Wahlgrab
- Eine Verlängerung ist möglich und das Grab kann
ausgesucht werden.
- Die Grabgröße ist wählbar.
- · Anonym
- Die Beisetzung erfolgt ohne Angehörige !
- Die genaue Grablage ist nicht bekannt
-
Seebestattung
Die Seebestattung ist eine Form der Feuerbestattung.
Die Voraussetzung für die Durchführung einer
Seebestattung ist, dass der Verstorbene zu Lebzeiten
eine Verbundenheit mit der See gehabt hat. Eine
Seebestattung ist grundsätzlich sowohl in der Nord-
oder Ostsee sowie in anderen Weltmeeren
durchführbar.
Unabhängig von der Bestattungsart und der
Grabauswahl ist eine Trauerfeier generell möglich.
Der Bestatter
Wir sind jeden Tag rund um die Uhr für Sie
erreichbar und wenn Sie es wünschen, kommen wir auch
gerne zu Ihnen ins Haus. In dieser Zeit übernehmen
wir jede Art der Überführung im In- und Ausland.
Der Entwurf und die Erstellung von Trauerbriefen,
Zeitungsanzeigen und Danksagungskarten ist durch
unsere eigenen technischen Einrichtungen jederzeit
möglich. Auch hierbei gehen wir individuell auf Ihre
Wünsche und Vorstellungen ein.
Mit dem Auftrag der Bestattung übernimmt Ihr
Bestattungsinstitut Valentin Beeken die Verantwortung, dass
diese mit allen dem Verstorbenen zukommenden Ehren
und unter Beachtung der religiösen und ortsüblichen
Bräuche durchgeführt wird.
Die folgenden Aufgaben erledigt Ihr
Bestattungsinstitut Valentin Beeken für Sie.
- · Wir beraten Sie unverbindlich in allen Fragen und Wünschen bezüglich der Bestattung.
- · Wir sorgen jederzeit für die Überführung.
- · Wir erledigen für Sie alle nötigen Behördengänge, Benachrichtigungen und Besorgungen
- einschließlich der Sterbeurkunden.
- · Wir organisieren für Sie die Erd-, Feuer– oder Seebestattung.
- · Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl einer Grabstelle.
- · Wir vermitteln Trauerredner und Trauerrednerinnen.
- · Wir gestalten mit Ihnen die Blumendekoration.
- · Wir helfen bei der Formulierung von Traueranzeigen und Trauerbriefen nach Ihren
- Wünschen und kümmern uns um die Veröffentlichung und den Druck.
- · Wir organisieren die Gestaltung und Ausführung der Trauerfeier und der Beisetzung.
- · Wir vermitteln Ihnen qualifizierte Betriebe für die Grabpflege, Auswahl eines Grabsteines
- und für die Haushaltsauflösung.
- · Wir besprechen mit Ihnen die genauen Kosten einer Bestattung und auf Wunsch erhalten
- Sie eine detaillierte Kostenaufstellung.
Weitere wichtige Punkte, an die Sie denken müssen.
- · Änderung im Grundbuch
- Eintragungsanträge in das Grundbuch bedürfen in der überwiegenden Anzahl der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung.
- · Berichtigung des Eigentümers nach Erbfall. Das
Grundbuchamt finden Sie in Ihrem
- zuständigen Amtsgericht.
- · Kündigung der Wohnung
- Für die Auszahlung der Kaution oder der Anteile in einem Bauverein oder einer Baugenossenschaft, wird ein Erbschein benötigt.
- · Kündigung Telefonanschluss, GEZ (Rundfunk & TV), Zeitungsabonnement.
- · Kündigung der Gebäude-, Sach- und Haftpflichtversicherungen
- · Rechtsschutzversicherung
- · Kündigung der Mitgliedschaft in Vereinen oder anderen Institutionen
- · Es empfiehlt sich, bei allen Abmeldungen eine Kopie der Sterbeurkunde als Anlage
- beizufügen.
Allgemeine Informationen bei einem Trauerfall
Ist der Trauerfall eingetreten, erledigen wir für
Sie alle erforderlichen Formalitäten und
Behördengänge. Zur Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen
Standesamt benötigen wir folgende Urkunden:
- · bei Ledigen - Geburtsurkunde
- · bei Verheirateten - Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- · bei Geschiedenen - Heiratsurkunde mit Scheidungseintrag oder Heiratsurkunde und
- Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- · bei Verwitweten - Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- · Personalausweis
Alle weiteren wichtigen Punkte, rund um die Bestattung, werden wir zusammen mit Ihnen in einem persönlichem Gespräch besprechen.
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